ÖVGW G 10 >>> jetzt Gasleitungen überprüfen

Die OÖ Gassicherheitsverordnung schreibt die wiederkehrende Überprüfung der Dichtheit von Gasleitungen vor, die Intervalle für Erdgasleitungen betragen 12 Jahre und die Überprüfung hat gemäß der Technischen Richtlinie ÖVGW G 10 zu erfolgen. Wenn Ihre Gasleitungen älter als 12 Jahre sind und bisher nicht mittels elektronischer Messgeräte auf Betriebsdichtheit überprüft wurden führen wir diese Überprüfung im Zuge der Feuerstättenüberprüfung gerne für Sie durch. Bitte informieren Sie uns nach Erhalt der Terminverständigung für Ihre Feuerstättenüberprüfung, wenn Sie diese Serviceleistung in Anspruch nehmen um eine optimale Planung des zeitlichen Ablaufes zu gewährleisten.  

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Aktionspreis für Kleinhausbau bis 15 kW     € 172,50  (inkl. 20% MwSt.)
Für Anlage mit einem Gaszähler / G 10 - Messprotokoll, Überprüfung gem. § 25 und Anfahrt innerhalb Linzer Stadtgebiet
 

Aktion für Mehr an Sicherheit

 

 

 

 

 

         

ing. gerhard hofer e.U. | Lukas Bamberger | rauchfangkehrermeister | leonfeldnerstraße 203/205 – 4040 linz | linzer straße 5 – 4202 hellmonsödt