Erstabname >>> objektive Sicherheit

Ob Kachelofen, Kaminofen oder  Heizkessel – für jede Feuerstätte muss gem. OÖ Luftreinhalte- u. Energietechnikgesetz vor der ersten Inbetriebnahme ein Abnahmebefund erstellt werde.
 
Als Prüfberechtigter und Erstabnahmeorgan auch für erdgasversorgte Heizungsanlagen über 400 kW können wir auch bei großen Feuerungsanlagen die gesetzliche Erstabnahme nach landes- u. bundesrechtlichen Vorschriften durchführen.
    
Bei dieser Überprüfung wird die Einhaltung der sicherheitstechnischen Bestimmungen überprüft und dient sowohl dem Brandschutz als auch dem Umweltschutz. Es werden neben den die Heizungsanlage betreffenden Bestimmungen auch besonderes Augenmerk auf die Brennstofflagerung, den baulichen Brandschutz sowie die Verbrennungsluftversorgung gelegt.
Mit dem Abnahmebefund Ihrer Feuerstätte, dessen Form als Formular gesetzlich festgelegt ist, erhalten Sie von uns als Prüforgan die objektive Bestätigung, dass Ihre Anlage den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und somit betriebssicher ist. Aber auch wenn von unseren Prüforganen einmal Mängel festgestellt werden, helfen wir Ihnen mit Rat und Tat, diese rasch und unbürokratisch zu beheben. Und selbstverständlich leiten wir die Prüfberichte direkt an die zuständigen Behörden weiter. Durch unseren guten Kontakt zu den Behörden können wir die entsprechenden Unterlagen direkt den zuständigen Stellen zukommen lassen. Das spart Ihnen Zeit, Nerven und Geld.   
Wir verständigen Sie auch rechtzeitig, wann die vorgeschriebenen wiederkehrenden Überprüfungen erforderlich sind und führen diese gerne für Sie durch. Bei den wiederkehrenden Überprüfungen werden auch die Abgaswerte und der Wirkungsgrad überprüft, so dass gewährleistet ist, dass Ihre Heizungsanlage immer optimal läuft. Und das spart Ihnen wieder Geld. Wiederkehrend.

 

Brandschutz >>> für Sie unterwegs 

 

 

 

 

 

         

ing. gerhard hofer e.U. | Lukas Bamberger | rauchfangkehrermeister | leonfeldnerstraße 203/205 – 4040 linz | linzer straße 5 – 4202 hellmonsödt